Die Finanzierung eines Projektes lässt sich aus verschiedenen Finanzquellen gestalten. Neben den LEADER-Mitteln der EU und der sogenannten Ko-Finanzierung ist immer ein Eigenanteil des Projektträgers erforderlich. Zusätzlich können noch sogenannte Drittmittel zur Finanzierung herangezogen werden.

Für die LEADER-Förderung gilt in allen Handlungsfeldern der gleiche Fördersatz i.H.v. 50% bzw. 40 %  des Projektgesamtvolumens. In der LEADER-Region Vechta liegt die maximale Fördersumme bei 100.000,00 € pro Projekt. 

Die KO-Finanzierung ist eine von der EU geforderte Beteiligung durch öffentliche Gelder im Verhältnis 4:1 zur den EU-Mitteln. In der LEADER-Region Vechta wurde diese Ko-Finanzierung durch Gelder aller beteiligten Kommunen schon zur Verfügung gestellt.

Als Drittmittel sind Gelder von z. B. Stiftungen, Bund, Land etc. zu verstehen die mit der Förderung durch LEADER-Mittel verknüpft werden können. Eine Verknüpfung mit anderen EU-Mitteln ist nicht möglich. 
Sollen Drittmittel für ein Projekt eingeworben werden, bedarf dieses einer frühzeitigen Abstimmung mit dem Regionalmanagement.

Die LEADER-Förderung wird im Rückerstattungsverfahren gewährt. Die Projektträger müssen das Projekt zuerst komplett vorfinanzieren und erhalten dann gegen Vorlage eines Verwendungsnachweises eine Erstattung in Höhe der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben maximal in Höhe der bewilligten Fördersumme.

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