Spezielle Förderprogramme in verschiedenen Bereichen für private Antragsteller z.B. eingetragene Vereine und Genossenschaften und natürliche Personen

Hinweise des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK)
Investitionsprogramms für kleine Kultureinrichtungen

Es gelten folgende Fördereckpunkte:
Antragsberechtigte: Kleine Kultureinrichtungen und -vereine als juristische Personen des privaten Rechts oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die i. d. R. nicht über mehr als drei Vollzeitstellen verfügen (z. B. Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Musikvereine und vergleichbare Einrichtungen)
Ausgeschlossen von der Förderung sind öffentlich-rechtliche Körperschaften.
Fördergegenstand: Investive Maßnahmen zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung der Einrichtung, bspw. folgende: Dämmung von Fassaden, Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken Erneuerung von Fenstern oder Außentüren Einbau einer Photovoltaik-Anlage Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes Modernisierung der Heizung und der elektronischen Anlagen einschl. weiteren Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs z. B. Veranstaltungstechnik und Beleuchtung
Abschluss der Investitionsmaßnahme: bis Ende 2024
Förderhöhe: max. 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch zwischen 1.000 und 25.000 Euro
Antragstellung: Anträge für 2023 und 2024 sind direkt bei den regional zuständigen Landschaften bzw. Landschaftsverbänden zu stellen (s. www.allvin.de). Die Antragsstichtage variieren je nach Zuständigkeit, jedoch liegen diese i. d. R. im September bzw. Oktober 2023. 

Klimaschutz in Fußball-Amateurvereinen

Antragsberechtigte: Deutsche Amateurfußballvereine

Aus Mitteln eines Fonds für die Fußball-Europameisterschaft 2024 fördert die UEFA deutsche FußballAmateurvereine mit bis zu 250.000 Euro für Klimaschutzprojekte. Für jede Tonne CO2, die während des Turniers entsteht, werden 25 Euro in den Fonds eingezahlt. Auf diese Weise sollen insgesamt etwa sieben Millionen Euro Fördermittel zusammenkommen. Vereine müssen zehn Prozent der Fördersumme, maximal 5.000 Euro, selbst aufbringen. Für Anträge unter 25.000 Euro ist ein vereinfachter Einstieg vorgesehen.