Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ – Projektaufruf 2026

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)  hat einen Aufruf zur Förderung von Projekten zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten für das Förderjahr 2026 im Rahmen des Bundesprogramms  Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." (BGZ)  veröffentlicht.
Mit Mittelpunkt des Programms steht die nachhaltige Verbesserung des interkulturellen Zusammenlebens in den Städten, Kommunen und im ländlichen Raum sowie die Begleitung des Spracherwerbs, die Ermöglichung der Teilhabe und die  rmutigung zum gemeinsamen, freiwilligen Engagement von Zugewanderten sowie der Aufnahmegesellschaft ab 12 Jahren

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Förderbedingungen:
Antragsberechtigte: Vereine, Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Stiftungen, Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden) und sonstige gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, die in der Arbeit mit Zugewanderten auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind
Fördergegenstand: Neukonzipierte und schlüssige Projektideen, bei denen der Bund ein besonderes Interesse der Durchführung hat und die einen klaren erkennbaren roten Faden aufweisen sowie zu einem der nachfolgenden Themenschwerpunkte passen:

  • Demokratie erleben, Teilhabe stärken und Zukunft mitgestalten
  • Zufallsbegegnungen – Brücken bauen für mehr Begegnung und Gemeinschaft
  • Für Vielfalt und Toleranz – Beiträge zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus
  • Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs

Förderausschluss:
bereits begonnene Projekte, regelmäßige Angebote der Sozialarbeit sowie Projekte mit Schwerpunkt Sprachkurse, Integration in den Arbeitsmarkt, Sport, Migrationsberatung und Beratung i. S. d. Case-Managements oder  Gesundheitsmanagements sowie Projekte während des Schulbetriebs 
Förderung:

  • Fördersumme: max. 70.000 Euro jährlich
  • Eigenmittel: i. d. R. mind. 10 %
  • Projektstart/-laufzeit: zum 01.01.2026 geplant, insgesamt max. drei Kalenderjahre (bis zu 36 Monate)

Zweistufiges Antragsverfahren:
Interessenbekundungen können bis zum  30. Juni 2025  eingereicht werden.
Im zweiten Schritt werden ausgewählte Projektträger zur formalen Antragstellung über das Förderportal „easy-Online“ aufgefordert.

Weitere Informationen und Ansprechpersonen:
Details siehe weitere Unterlagen (u. a. Richtlinie, Leitfaden und FAQ-Liste) auf Programmwebsite.
Überblick über geförderte Vorhaben siehe bei Interesse hier.
Zuständige Ansprechpersonen beim BAMF sind erreichbar per E-Mail unter info(at)bgz-vorort.de

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