Nds. Richtlinie „Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen“ 2025-2030

Das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat im Nds. Ministerialblatt eine neue Richtlinie zur Förderung der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen für die Jahre 2025-2030 veröffentlicht, die die bisherige Richtlinie ablöst. Mit der neuen Richtlinie werden weiterhin Sicherungs-, Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen (gemäß § 32 Satz 1 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, kurz: NDSchG) an Kulturdenkmalen gefördert, die allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich sind (denkmalbedingte Aufwendungen).
 
Fördereckpunkte:
Zuwendungsempfänger: Erhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals (§ 6 NDSchG), natürliche Personen, rechtsfähige juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (u. a. Gebietskörperschaften),  Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) und für die Erhaltungspflichtigen tätige juristische Personen 
Förderfähige Maßnahmen/Ausgaben:

  • Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmalen, wenn hierbei auf ausreichende originale Substanz zurückgegriffen wird
  • denkmalgerechte Umnutzung von Kulturdenkmalen gemäß § 9 NDSchG
  • denkmalgerechter Ersatz von Bauteilen
  • Restaurierung, Arbeiten der Teilwiederherstellung oder Bergung von Denkmalzubehör
  • Baugeschichtliche und/oder restauratorische Untersuchung und Dokumentationen
  • Darstellung der denkmalpflegerischen Bedeutung eines Kulturdenkmales
  • Erforschung und Erhaltung des archäologischen Erbes

Nicht förderfähig: Erwerb eines Kulturdenkmals und Maßnahmen, bei denen Städtebauförderungsmittel 
eingesetzt werden.
Förderung:

  • Fördersatz: i. d. R. max. 30 %
  • Fördersumme: mind. 25.000 bei Gebietskörperschaften bzw. mind. 3.000 Euro bei anderen Antragstellern

Antragsfrist: Laufende Antragstellung beim Landesamt für Denkmalpflege (NLD); von der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde wird eine Stellungnahme erbeten.
(Formblätter zur Antragstellung werden auf der u. g. Website des NLD zur Verfügung gestellt sowie ein Online-Antragsverfahren soll eingerichtet werden.)

Weitere Informationen und Ansprechpersonen:
Details siehe beigefügte Richtlinie und Website des NLD als Bewilligungsbehörde: (Website noch nicht aktualisiert)
Ansprechpersonen bei den jeweiligen Regionalreferaten beim NLD