Nds. Richtlinie „Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen“ 2025-2030
Das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat im Nds. Ministerialblatt eine neue Richtlinie zur Förderung der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen für die Jahre 2025-2030 veröffentlicht, die die bisherige Richtlinie ablöst. Mit der neuen Richtlinie werden weiterhin Sicherungs-, Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen (gemäß § 32 Satz 1 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, kurz: NDSchG) an Kulturdenkmalen gefördert, die allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich sind (denkmalbedingte Aufwendungen).
Fördereckpunkte:
Zuwendungsempfänger: Erhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals (§ 6 NDSchG), natürliche Personen, rechtsfähige juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (u. a. Gebietskörperschaften), Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) und für die Erhaltungspflichtigen tätige juristische Personen
Förderfähige Maßnahmen/Ausgaben:
- Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmalen, wenn hierbei auf ausreichende originale Substanz zurückgegriffen wird
- denkmalgerechte Umnutzung von Kulturdenkmalen gemäß § 9 NDSchG
- denkmalgerechter Ersatz von Bauteilen
- Restaurierung, Arbeiten der Teilwiederherstellung oder Bergung von Denkmalzubehör
- Baugeschichtliche und/oder restauratorische Untersuchung und Dokumentationen
- Darstellung der denkmalpflegerischen Bedeutung eines Kulturdenkmales
- Erforschung und Erhaltung des archäologischen Erbes
Nicht förderfähig: Erwerb eines Kulturdenkmals und Maßnahmen, bei denen Städtebauförderungsmittel
eingesetzt werden.
Förderung:
- Fördersatz: i. d. R. max. 30 %
- Fördersumme: mind. 25.000 bei Gebietskörperschaften bzw. mind. 3.000 Euro bei anderen Antragstellern
Antragsfrist: Laufende Antragstellung beim Landesamt für Denkmalpflege (NLD); von der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde wird eine Stellungnahme erbeten.
(Formblätter zur Antragstellung werden auf der u. g. Website des NLD zur Verfügung gestellt sowie ein Online-Antragsverfahren soll eingerichtet werden.)
Weitere Informationen und Ansprechpersonen:
Details siehe beigefügte Richtlinie und Website des NLD als Bewilligungsbehörde: (Website noch nicht aktualisiert)
Ansprechpersonen bei den jeweiligen Regionalreferaten beim NLD: