Landschaftswerte 2.0 – Nächster Stichtag 30.09.2025
Für das EFRE-Landesprogramm „Landschaftswerte 2.0“ wurde der nächste Stichtag auf der NBank-Website bekanntgegeben: 30. September 2025
Das Programm zielt darauf ab, das nds. natürliche und landschaftskulturelle Erbe aufzuwerten sowie die biologische Vielfalt in besiedelten Bereichen zu erhalten und zu erhöhen.
Förderbedingungen:
Antragsberechtigte: i. d. R. Kommunen und deren Zusammenschlüsse, Naturparkträger, Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Gebietskulisse (siehe Zuordnung ei u. g. Fördergegenständen):
- Anerkannte Nationale Naturlandschaften (NNL) – siehe hier
- Ortslage – siehe hier
Fördergegenstände:
Naturverträgliche, dem Schutzzwecke entsprechende Angebote für das Erleben der Natur, auch zum Zweck des Schutzes empfindlicher Habitate (insb. Natura 2000), z. B. Umweltinformationseinrichtungen, Naturbeobachtungsmöglichkeiten
(Förderkulisse: NNL, d. h. Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke)
Naturschutzgerechtes und nachhaltiges Wirtschaften von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), z. B. Aufbau von Netzwerken für Partnerbetriebe und -initiativen
(Förderkulisse: NNL, d. h. Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke)
Schaffung und Ausbau grüner Infrastruktur im besiedelten Bereich, z. B. naturnahe Biotope und Landschaftselemente
(Förderkulisse: grundsätzlich besiedelte Bereiche, definiert als „Ortslage“)
Konzeption und Durchführung von sog. Dark-Sky-Vorhaben zur Verbesserung des Insektenschutzes durch Reduzierung der Lichtverschmutzung
(Förderkulisse: Ortslagen, NNL oder Natura 2000-Gebieten)
Zuwendungsfähige Ausgaben:
insb. Planung, Personal, Bau- und Baunebenkosten, Sachausgaben sowie Grunderwerb und Grunderwerbsnebenkosten i. H. v. max. 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben
Förderhöhe:
- Fördersatz (EFRE- und Landesmittel):
max. 55 % in Region Weser Ems (davon max. 40 % EFRE-Mittel) bzw.
max. 70 % in Region Lüneburg (davon max. 60 % EFRE-Mittel) - Mindestfördersumme: 30.000 Euro
- Projekte bis 200.000 Euro fallen unter Gesamtpauschalabrechnung (vgl. Nr. 5.6 der Richtlinie)
Durchführungszeitraum: i. d. R. max. drei Jahre
Weitere Informationen und Ansprechpersonen:
Details sowie weitere Unterlagen (u. a. Richtlinie) siehe NBank-Programmwebsite
Überblick geförderte Vorhaben aus dem Vorgängerprogramm siehe Projektatlas
NBank-Ansprechpersonen sind erreichbar unter der Tel.: 0511 / 30031-9333 bzw. per E-Mail: beratung@nbank.de
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