Förderung gemeinnütziger Reparatur-Initiativen

Das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)  hat im Nds. Ministerialblatt vom 18.02.2025 eine neue Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Reparatur-Initiativen  veröffentlicht.
Durch die Stärkung der Arbeit von Reparatur-Initiativen soll der Beitrag zu Umwelt-, Klimaschutz und Nachhaltigkeit unterstützt und das Engagement von Ehrenamtlichen wertgeschätzt werden.
 
Es gelten folgende Fördereckpunkte:
Antragsberechtigte: Gemeinnützige Vereine und Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts, die eine Reparatur-Initiative nicht als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben

  • Die Reparatur-Initiative muss kontinuierlich und regelmäßig für die Öffentlichkeit nutzbar sein.
  • Bei Reparatur-Einrichtungen an mehreren Standorten kann für jeden Standort eine Förderung erfolgen

Fördergegenstand: Förderung der Arbeit von Reparatur-Initiativen:

  • Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen von Ausstattung (Werkzeuge, Stühle, Werkbank und ähnlicheGegenstände) und von Verbrauchsmaterialien
  • Teilnahme an Aus- und Fortbildungen
  • Maßnahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

 
Förderumfang: mind. 1.000 Euro und max. 3.750 Euro pro Initiative (Vollfinanzierung)
 
Antragseinreichung:
innerhalb des Antragszeitraums  17. März bis 16. November 2025 elektronisch über das Niedersächsische Antragsverfahren Online (NAVO) oder schriftlich über Antragsformular beim ML  (liegt derzeit noch nicht vor)
Richtlinie

Projektlaufzeit
: bis spätestens 30. November 2025
 
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