Förderung gemeinnütziger Reparatur-Initiativen
Das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat im Nds. Ministerialblatt vom 18.02.2025 eine neue Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Reparatur-Initiativen veröffentlicht.
Durch die Stärkung der Arbeit von Reparatur-Initiativen soll der Beitrag zu Umwelt-, Klimaschutz und Nachhaltigkeit unterstützt und das Engagement von Ehrenamtlichen wertgeschätzt werden.
Es gelten folgende Fördereckpunkte:
Antragsberechtigte: Gemeinnützige Vereine und Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts, die eine Reparatur-Initiative nicht als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben
- Die Reparatur-Initiative muss kontinuierlich und regelmäßig für die Öffentlichkeit nutzbar sein.
- Bei Reparatur-Einrichtungen an mehreren Standorten kann für jeden Standort eine Förderung erfolgen
Fördergegenstand: Förderung der Arbeit von Reparatur-Initiativen:
- Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen von Ausstattung (Werkzeuge, Stühle, Werkbank und ähnlicheGegenstände) und von Verbrauchsmaterialien
- Teilnahme an Aus- und Fortbildungen
- Maßnahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
Förderumfang: mind. 1.000 Euro und max. 3.750 Euro pro Initiative (Vollfinanzierung)
Antragseinreichung:
innerhalb des Antragszeitraums 17. März bis 16. November 2025 elektronisch über das Niedersächsische Antragsverfahren Online (NAVO) oder schriftlich über Antragsformular beim ML (liegt derzeit noch nicht vor)
Richtlinie
Projektlaufzeit
: bis spätestens 30. November 2025
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